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   LSG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - L 7 BL 3/11   

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https://dejure.org/2014,38211
LSG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - L 7 BL 3/11 (https://dejure.org/2014,38211)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.08.2014 - L 7 BL 3/11 (https://dejure.org/2014,38211)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. August 2014 - L 7 BL 3/11 (https://dejure.org/2014,38211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Schwerbehindertenrecht - Landesblindengeld Sachsen-Anhalt - faktische Blindheit - schwere zerebrale Schädigung - postapallisches Syndrom - Beeinträchtigung des Sehvermögens - Erkennen-Können - spezifische Sehstörung - Hörvermögen - Kommunikationsfähigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht - Landesblindengeld Sachsen-Anhalt - faktische Blindheit - schwere zerebrale Schädigung - postapallisches Syndrom - Beeinträchtigung des Sehvermögens - Erkennen-Können - spezifische Sehstörung - Hörvermögen - Kommunikationsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Sehbehinderung als Folge eines Unfalls i.R.e. Anspruchs auf Blindengeld

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R

    Bayerisches Blindengeld - Blindheit - Sehstörung - Störung des Sehvermögens -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - L 7 BL 3/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R, 26. Oktober 2004 - B 7 SF 2/03 R, 31. Januar 1995 - 1 RS 1/93, zuletzt darauf verwiesen durch den Beschluss vom 30. Juni 2014 - B 9 BL 2/13 B, alle zitiert nach juris), der sich der Senat anschließt, sind bei der Feststellung dieser sog. faktischen Blindheit nicht nur die Beeinträchtigungen der Sehschärfe und die Einschränkung des Gesichtsfeldes, sondern vielmehr alle Störungen des Sehvermögens zu berücksichtigen, soweit sie in ihrem Schweregrad einer Beeinträchtigung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleich zu achten sind.

    Die Entscheidung des Senats ist unter Beachtung der Entscheidungen des BSG vom 31. Januar 1995 (1 RS 1/93, juris), 26. Oktober 2004 (B 7 SF 2/03 R, juris) und 20. Juli 2005 (B 9a BL 1/05 R, juris) ergangen.

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R

    Blindengeld - Revisibilität - Landesrecht - Rüge - Blindheitshilfe - Blindheit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - L 7 BL 3/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R, 26. Oktober 2004 - B 7 SF 2/03 R, 31. Januar 1995 - 1 RS 1/93, zuletzt darauf verwiesen durch den Beschluss vom 30. Juni 2014 - B 9 BL 2/13 B, alle zitiert nach juris), der sich der Senat anschließt, sind bei der Feststellung dieser sog. faktischen Blindheit nicht nur die Beeinträchtigungen der Sehschärfe und die Einschränkung des Gesichtsfeldes, sondern vielmehr alle Störungen des Sehvermögens zu berücksichtigen, soweit sie in ihrem Schweregrad einer Beeinträchtigung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleich zu achten sind.

    Die Entscheidung des Senats ist unter Beachtung der Entscheidungen des BSG vom 31. Januar 1995 (1 RS 1/93, juris), 26. Oktober 2004 (B 7 SF 2/03 R, juris) und 20. Juli 2005 (B 9a BL 1/05 R, juris) ergangen.

  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - L 7 BL 3/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R, 26. Oktober 2004 - B 7 SF 2/03 R, 31. Januar 1995 - 1 RS 1/93, zuletzt darauf verwiesen durch den Beschluss vom 30. Juni 2014 - B 9 BL 2/13 B, alle zitiert nach juris), der sich der Senat anschließt, sind bei der Feststellung dieser sog. faktischen Blindheit nicht nur die Beeinträchtigungen der Sehschärfe und die Einschränkung des Gesichtsfeldes, sondern vielmehr alle Störungen des Sehvermögens zu berücksichtigen, soweit sie in ihrem Schweregrad einer Beeinträchtigung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleich zu achten sind.

    Die Entscheidung des Senats ist unter Beachtung der Entscheidungen des BSG vom 31. Januar 1995 (1 RS 1/93, juris), 26. Oktober 2004 (B 7 SF 2/03 R, juris) und 20. Juli 2005 (B 9a BL 1/05 R, juris) ergangen.

  • BSG, 30.06.2014 - B 9 BL 2/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - L 7 BL 3/11
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R, 26. Oktober 2004 - B 7 SF 2/03 R, 31. Januar 1995 - 1 RS 1/93, zuletzt darauf verwiesen durch den Beschluss vom 30. Juni 2014 - B 9 BL 2/13 B, alle zitiert nach juris), der sich der Senat anschließt, sind bei der Feststellung dieser sog. faktischen Blindheit nicht nur die Beeinträchtigungen der Sehschärfe und die Einschränkung des Gesichtsfeldes, sondern vielmehr alle Störungen des Sehvermögens zu berücksichtigen, soweit sie in ihrem Schweregrad einer Beeinträchtigung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleich zu achten sind.

    Mit Beschluss vom 30. Juni 2014 (B 9 BL 2/13 B, juris) hat das BSG ausdrücklich auf diese Entscheidungen verwiesen.

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